Jugendschutz

Jugendschutz

Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Aufenthalt nach 24:00 Uhr nur mit einem Erziehungsberechtigten und gültiger Erziehungsbeauftragung, oder einem Elternteil gestattet. Beide müssen sich entsprechend ausweisen können.

Kontrollen werden durch das Sicherheitspersonal durchgeführt.

Minderjährigen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt lediglich bis 22:00 Uhr gestattet. Erziehungsbeauftragungen bei Jugendlichen unter 16 Jahren werden nicht anerkannt. 
Ausnahme: der/die Minderjährige/r ist in Begleitung der Eltern – Beide müssen sich auch hier entsprechend ausweisen können.

Ausschankschluss: Mi, Fr, Sa 02:30 Uhr sowie So, Mo ca. 00:00 Uhr

Überdachte Teilflächen und Große Sonnenschirme bieten auch bei unbeständigem Wetter trockene Füße.

Share by: